Identitätskarte und Pass 10
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte persönlich ins Gemeindehaus, damit Sie das Antragsformular unterzeichnen können (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person). Bringen Sie bitte ein aktuelles Passfoto sowie die alte Identitätskarte mit. Falls die ID verloren wurde, benötigen wir einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens.
Folgende Unterlagen sind für einen Ausweisantrag mitzunehmen:
- 1 Passfoto (ab Geburt)
Wie muss ein Passfoto aussehen? [PDF, 1.00 MB] - alte Identitätskarte (wenn bereits einmal ein Reisedokument ausgestellt wurde)
- Verlustmeldung einer Schweizer Polizei (wenn Identitätskarte verloren oder gestohlen)
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
Gebührenansätze und Gültigkeitsdauer der Identitätskarte
| Identitätskarte Erwachsene Jahre | 70.00 | |
| Identitätskarte Kinder/Jugendliche | 35.00 |
Gültigkeitsdauer Identitätskarte:
| Personen bis 3 Jahre: | 3 Jahre |
| Personen 3 – 18 Jahre: | 5 Jahre |
| Personen ab 18 Jahre: | 10 Jahre |
Pass
Per 1. März 2010 wurde der neue biometrische Pass 10 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt können Reisepässe nur noch auf dem Pass- und Patentenamt beantragt werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) zu nutzen. Diese Beantragung muss ebenfalls über das Pass- und Patentamt erfolgen.


