Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung ist zuständig für:
- Finanz- und Liquiditätsplanung
- Erstellung Voranschlag, Finanzplan und Jahresabschluss
- Führen der Finanzbuchhaltungen
- Steuerbezug
- Lohnbuchhaltung
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Abwicklung des Bargeldverkehrs


